AGB

Ferien zwischen Schwarzwald-Baar und Bodensee

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AllgemeineGeschäftsbedingungen der Ferienwohnung Mietzner (AGB)

1.  Mit Ihrer Anmeldung, schriftlich per Buchungsformular, per E-Mail oder telefonisch bieten Sie dem
Vermieter der Ferienwohnung Mietzner in VS-Schwenningen den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dem Interessenten wird auf der vorhandenen Webseite die Möglichkeit gegeben, sich über die örtlichen Gegebenheiten und die Umgebung zu informieren.

2.  Die Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Diese ist vom Interessenten jederzeit auf der
Webseite http://ferienwohnung-villingen-schwenningen.de/ unter Preise & Leistungen einsehbar. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis der Beherbergung bestätigt wird. Sie erhalten nach Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt für den gebuchten Zeitraum als belegt.

3.  Als Gerichtsstand gilt der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die 
Leistung aus dem
Beherbergungsvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Villingen-Schwenningen.
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug in bar zu leisten. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, der vereinbarte Beherbergungspreis kann auch im Voraus auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Bei Barzahlung wird dem Mieter der Ferienwohnung eine Quittung überreicht.

4.  Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

5.  Sie sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis zu zahlen.

6.  Der Vermieter behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch der Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der
Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

7.  Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, werden dafür 50,- EURO berechnet.

8.  Anreise ab 15.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr, wenn nichts anderes vereinbart wurdeAm vereinbarten
Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung bis 15.00 Uhr werden 50%, ab 15.00 Uhr 100 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt

9.  Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Villingen-Schwenningen, den 01.05.2020


AllgemeineGeschäftsbedingungen der Ferienwohnung Mietzner (AGB)

1. Mit Ihrer Anmeldung, schriftlich per Buchungsformular, per E-Mail oder telefonisch bieten Sie dem Vermieter der Ferienwohnung Mietzner in VS-Schwenningen den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dem Interessenten wird auf der vorhandenen Webseite die Möglichkeit gegeben, sich über die örtlichen Gegebenheiten und die Umgebung zu informieren.

2. Die Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Diese ist vom Interessenten jederzeit auf der Webseite http://ferienwohnung-villingen-schwenningen.de/ unter Preise & Leistungen einsehbar. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis der Beherbergung bestätigt wird. Sie erhalten nach Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und die Ferienwohnung gilt für den gebuchten Zeitraum als belegt.

3. Als Gerichtsstand gilt der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Beherbergungsvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug in bar zu leisten. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, der vereinbarte Beherbergungspreis kann auch im Voraus auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Bei Barzahlung wird dem Mieter der Ferienwohnung eine Quittung überreicht.

4. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

5. Sie sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis zu zahlen.

6. Der Vermieter behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch der Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

7. Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, werden dafür 50,- EURO berechnet.

8. Anreise ab 15.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Am vereinbarten
Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung bis 15.00 Uhr werden 50%, ab 15.00 Uhr 100 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.

9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Villingen-Schwenningen, den 01.05.2020
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